CareLit Fachartikel
Maßgeblicher Berufsverband i. S. des § 134a SGB V zur Beteiligung am Abschluss von Verträgen
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 76 bis 81
Dokument
182810
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Frage, ob ein Verband i. S. des § 134a SGB V als maßgeblicher Berufsverband der Hebammen anerkannt werden kann, kommt es nicht wesentlich auf den Inhalt der für einen ganz anderen Bereich erlassenen Patientenbeteiligungsverordnung an. Vielmehr müssen die Voraussetzungen vor dem Hintergrund der den maßgeblichen Berufsverbänden durch das Gesetz übertragenen Aufgaben und Funktionen und unter Berücksichtigung der sich aus der bisherigen Vertragspraxis ergebenden Gebräuche bestimmt werden.
Schlagworte
BERUFSVERBAND
VERTRAG
RECHT
SCHIEDSSTELLE
URTEIL
GESETZ
SCHREIBEN
GESUNDHEIT
BERLIN
HAUSGEBURT
BERUFSGRUPPEN
SPEZIALISIERUNG
HÖHE
GEBURTSHILFE
WAHRNEHMUNG
VERTRÄGE