Erstattung von Verdienstausfall als Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit durch Organspende
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 81 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seinem Widerspruch machte der Kläger geltend, ihm sei der tatsächlich erlittene Verdienstausfall auszugleichen, wie das Bundessozialgesetz (BSG) schon in seinem Urteil vom 12.12.1972 (3 RK 47/70) entschieden habe. Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 19.4.2016 (zugestellt am 20.4.2016) zurück. Anhand der Bescheinigung des Steuerberaters habe sie das dem Kläger nach § 44 a SGB V zustehende Krankengeld zutreffend errechnet. Da der private Versicherungsschutz des Klägers nicht höher ausfalle, habe er keinen weitergehenden Anspruch nach § 27 Abs. la SGB V.