Zusatznutzenbewertung für stationär eingesetzte Arzneimittel?
Engelke, K.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 4 · S. 161 bis 166
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die mit dem AMVSG eingeführte Geltung des Erstattungsbetrags nach 5 130b SGB V als Preisobergrenze für Arzneimittel in der stationären Versorgung wirft viele offene Fragen auf Insbesondere ist die Frage akut, oh stationär eingesetzte Arzneimittel von der Zusatznutzenbewertung nach § 35a SGB V freigestellt werden müssen. Dies entsprach der bisherigen Praxis, deren Änderung der Gemeinsame Bundesausschuss jedoch jüngst beschlossen hat. Diese Entscheidung erweist sich als rechtswidrig. Dieser Beitrag geht den aufgeworfenen materiellrechtlichen Fragen nach, inwieweit stationäre Anteile der Arzneimittelversorgung für…