CareLit Fachartikel

Die wiederholte Inanspruchnahme von stationären Leistungen zur medizinischen Rehabihtation

Hammel, M.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 4 · S. 55 bis 62

Dokument
182864
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Hammel, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
55 bis 62
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Motive für den heutigen § 12 Abs. 2 SGB VI wie auch die aus § 40 Abs. 3 Satz 4 SGB V für die nur nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leistungsberechtigten Menschen hervorgehende Parallelnorm sind weit überwiegend pekuniärer Natur. Eine Umsetzung dieses Ansatzes erfolgte erstmals im Zuge der im Jahre 1977 krisenbedingt verabschiedeten Kostendämpfungsgesetzgebung: Das »Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz 20. RAG)« vom 27.6.1977* schrieb im damaligen § 1236 Abs. 1 Satz 2 RVO

Schlagworte

REHABILITATION RENTENVERSICHERUNG LEISTUNG THERAPIE BUNDESREGIERUNG GESETZ KRANKHEIT PERSONEN MENSCHEN NATUR PSYCHOTHERAPIE ARBEITSPLATZ WOHNUNG GESUNDHEITSWESEN WACHSTUM ARBEITSFÖRDERUNG