Die wiederholte Inanspruchnahme von stationären Leistungen zur medizinischen Rehabihtation
Hammel, M.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 4 · S. 55 bis 62
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Motive für den heutigen § 12 Abs. 2 SGB VI wie auch die aus § 40 Abs. 3 Satz 4 SGB V für die nur nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leistungsberechtigten Menschen hervorgehende Parallelnorm sind weit überwiegend pekuniärer Natur. Eine Umsetzung dieses Ansatzes erfolgte erstmals im Zuge der im Jahre 1977 krisenbedingt verabschiedeten Kostendämpfungsgesetzgebung: Das »Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz 20. RAG)« vom 27.6.1977* schrieb im damaligen § 1236 Abs. 1 Satz 2 RVO