CareLit Fachartikel
KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX §§ 81 Abs. 4, 85; ZPO § 286 Ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen
Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 4 · S. 69 bis 74
Dokument
182866
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Einsatz des Klägers als Maschinenführer erfolgte jedenfalls zunächst an den Rollmaschinen 8 und 10. Die Rollmaschine 10 hatte eine vergleichsweise geringe Arbeitsbreite von 50 cm. Es wurden sog. Secare-Rollen verarbeitet. Es existierten bei der Beklagten weitere Rollmaschinen und ein sog. Rollautomat.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITSPLATZ
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
MENSCHEN
ES
NAMEN
KIND
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ARBEITSMEDIZIN
PROGNOSE
RECHTSPRECHUNG
BELEGSCHAFT