CareLit Fachartikel

KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX §§ 81 Abs. 4, 85; ZPO § 286 Ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 4 · S. 69 bis 74

Dokument
182866
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
69 bis 74
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Einsatz des Klägers als Maschinenführer erfolgte jedenfalls zunächst an den Rollmaschinen 8 und 10. Die Rollmaschine 10 hatte eine vergleichsweise geringe Arbeitsbreite von 50 cm. Es wurden sog. Secare-Rollen verarbeitet. Es existierten bei der Beklagten weitere Rollmaschinen und ein sog. Rollautomat.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITSPLATZ MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG MENSCHEN ES NAMEN KIND ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ARBEITSMEDIZIN PROGNOSE RECHTSPRECHUNG BELEGSCHAFT