CareLit Fachartikel

Löschung von Patientendaten gemäß DS-GVO ändert sich etwas?

Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 216 bis 220

Dokument
182906
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 110
Seiten
216 bis 220
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Ab dem 25. Mai 2018 wird die am 24. Mai 2015 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)® in Deutschland unmittelbare Geltung entfalten. Darin ist unter anderem geregelt, dass betroffene Personen ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten haben. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist danach unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, diese Daten zu löschen. Krankenhäusern wird seit jeher wegen der Verjährungsfrist für mögliche Schadensersatzansprüche von Patienten eine Aufbewahrungsdauer für Patientenunterlagen von insgesamt maximal 30 Jahren empfohlen. Bedeutet das Recht a…

Schlagworte

RECHT KRANKENHAUS EINWILLIGUNG DATENVERARBEITUNG KRANKENHAUSBEREICH PATIENT DEUTSCHLAND PERSONEN PATIENTEN KRANKENHÄUSER KRANKENUNTERLAGEN FREIHEIT WAHRNEHMUNG GEWALT KIND ES