Löschung von Patientendaten gemäß DS-GVO ändert sich etwas?
Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 216 bis 220
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 25. Mai 2018 wird die am 24. Mai 2015 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)® in Deutschland unmittelbare Geltung entfalten. Darin ist unter anderem geregelt, dass betroffene Personen ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten haben. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist danach unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, diese Daten zu löschen. Krankenhäusern wird seit jeher wegen der Verjährungsfrist für mögliche Schadensersatzansprüche von Patienten eine Aufbewahrungsdauer für Patientenunterlagen von insgesamt maximal 30 Jahren empfohlen. Bedeutet das Recht a…