CareLit Fachartikel

Werbung mit Studien

Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 224 bis 226

Dokument
182908
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 110
Seiten
224 bis 226
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser nutzen zusehends ihre Möglichkeiten in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, um auf sich und ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Im Gesundheitsbereich unterliegen die Werbemittel aber einigen Einschränkungen. Krankenhäuser müssen bei ihrer Werbung jedoch nicht nur die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)), sondern auch die Beschränkungen des ärztlichen Berufsrechts beachten. Neben diesen gesetzlichen Vorschriften gibt es zudem eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zur rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Werbemaßnahmen.

Schlagworte

MARKETING URTEIL STUDIE BUNDESGERICHTSHOF BERLIN HAMBURG WERBUNG KRANKENHÄUSER PATIENTEN TÄUSCHUNG ES PANAX RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTELZULASSUNG WISSENSCHAFT BEVÖLKERUNG