Werbung mit Studien
Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 224 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser nutzen zusehends ihre Möglichkeiten in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, um auf sich und ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Im Gesundheitsbereich unterliegen die Werbemittel aber einigen Einschränkungen. Krankenhäuser müssen bei ihrer Werbung jedoch nicht nur die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)), sondern auch die Beschränkungen des ärztlichen Berufsrechts beachten. Neben diesen gesetzlichen Vorschriften gibt es zudem eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zur rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Werbemaßnahmen.