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Schädliche Gewinne bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017

Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 228 bis 229

Dokument
182909
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 110
Seiten
228 bis 229
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Einrichtungen der Wohlfahrtspflege können einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb darstellen, soweit sie in besonderem Maße den in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten hilfsbedürftigen Personen dienen. Wohlfahrtspflege definiert das Gesetz als planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen. Im Krankenhausbereich werden zum Beispiel Rettungsdienste und Medizinische Versorgungszentren häufig als gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO behandelt.

Schlagworte

FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE EINRICHTUNG BETRIEB BEURTEILUNG GESETZ KRANKENHAUS PERSONEN EIGNUNG RECHTSPRECHUNG FINANZVERWALTUNG PRAXIS ES Das Krankenhaus Berlin