CareLit Fachartikel
Schädliche Gewinne bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017
Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 228 bis 229
Dokument
182909
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege können einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb darstellen, soweit sie in besonderem Maße den in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten hilfsbedürftigen Personen dienen. Wohlfahrtspflege definiert das Gesetz als planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen. Im Krankenhausbereich werden zum Beispiel Rettungsdienste und Medizinische Versorgungszentren häufig als gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO behandelt.
Schlagworte
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
EINRICHTUNG
BETRIEB
BEURTEILUNG
GESETZ
KRANKENHAUS
PERSONEN
EIGNUNG
RECHTSPRECHUNG
FINANZVERWALTUNG
PRAXIS
ES
Das Krankenhaus
Berlin