Zuwendungen weiter beschränkt
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 5 · S. 60 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Branchenkodizes haben nach der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bei der Beurteilung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Maßnahme nur indizielle Bedeutung. Gleichwohl werden sie von Ermittlungsbehörden gern herangezogen. Auf der einen Seite haben sie unbezweifelbare juristische Qualitäten, auf der anderen Seite stammen sie ja immerhin aus der betroffenen Branche. So muss sich kein Staatsanwalt dem Vorwurf aussetzen, seine juristischen Bewertungen stammten „aus dem Elfenbeinturm“. Genau dieses Kodizes wurden zum 1. januar 2018 jedoch erheblich verschärft. Dies gilt sowohl…