CareLit Fachartikel

Die Haftung von Auszubildenden

Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 5 · S. 90 bis 94

Dokument
183059
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 21
Seiten
90 bis 94
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Das Berufsausbildungsverhältnis unterscheidet sich deutlich vom ArbeitsVerhältnis. Beide Vertragsverhältnisse weisen unterschiedliche Pflichtenbindungen auf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erläutert das in seinem Urteil vom 12. Februar 2015^ folgendermaßen; „Inhalt eines Arbeitsverhältnisses ist nach §611 BGB die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung gegen Zahlung eines Entgelts. Demgegenüber schuldet der Auszubildende, sich ausbilden zu lassen, während die Hauptpflicht des Ausbildenden nach § 14 BBiG darin besteht, dem Auszubildenden die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse un…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER SCHADENSERSATZ TÄTIGKEIT KÜNDIGUNG BUNDESGERICHTSHOF LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG PRAXIS PATIENTEN PERSONEN LEBEN GESUNDHEIT FREIHEIT EIGENTUM KAUSALITÄT