Pflegedienstleitungen: Eingruppierung nach TV-L und TVöD
Weiß, T.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 5 · S. 100 bis 105
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vergütung von Beschäftigten kann individuell vereinbart und im Arbeitsvertrag festgelegt werden. In Arbeitsverträgen wird jedoch üblicherweise nur auf die Geltung sogenannter kollektivrechtlicher Regelungen verwiesen und es findet eine sog. Eingruppierung in diese sog. kollektiven Vergütungsregelungen statt. Im Bereich von Pflegedienstleitungen sind kollektivrechtliche Regelungen insbesondere Tarifverträge, zum Beispiel die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, also der TV-L für Krankenhäuser im Bereich der Länder (etwa Universitätskliniken) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in den V…