CareLit Fachartikel

Befristungsrecht wird verschärft

pro Hauswirtschaft, Hannover · 2018 · Heft 5 · S. 30 bis 31

Dokument
183088
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pro Hauswirtschaft, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 2
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
2512-0123
DOI

Zusammenfassung

Nach den Plänen der neuen Bundesregierung wird es nur noch wenige Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverhältnissen geben. Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes soll die Befristung eines Arbeitsvertrages künftig nur noch für die Dauer von maximal 18 Monaten (statt bislang 24 Monaten) zulässig sein. Bis zu dieser Gesamtdauer von 18 Monaten soll außerdem nur noch eine einmalige Verlängerung der Befristung (derzeit drei Verlängerungen) möglich sein. Doch nicht nur das: Künftig dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft

Schlagworte

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