CareLit Fachartikel
Referenztarife im Dienste fiskaiischer Eigeninteressen
Waldner, M.; · Competence, Zürich · 2018 · Heft 5 · S. 24 bis 25
Dokument
183097
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leistung zu je unterschiedlichen Tarifen an, so sprechen gute Argumente dafür, von einem nach Patientenvolumen gewichteten «Mischtarif» aller Listenspitäler, die die fragliche Leistung anbieten, auszugehen. Diesen «Mischtarif» muss sich der Kanton als Ergebnis seiner eigenen Spitalplanung anrechnen lassen. Unter keinen Umständen kann der Referenztarif tiefer liegen, als der Tarif des «günstigsten» Listenspitals, das die fragliche Leistung anbietet; ansonsten kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass es sich um einen Tarif «für die betreffende Behandlung» handelt.
Schlagworte
LEISTUNG
THERAPIE
GESETZ
KOSTENBETEILIGUNG
KRANKENHAUS
BEHÖRDE
PRAXIS
PATIENTEN
ES
Competence
Zürich