CareLit Fachartikel

Die Ermittlung und Festlegung der betriebsspezifischen Bedarfe nach DGUV 2

Baunack, S.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 5 · S. 178 bis 182

Dokument
183099
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baunack, S.;
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
178 bis 182
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es seit dem 1.1.2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Die DGUV Vorschrift 2 gilt zudem seit dem 1.1.2017 für alle Dienststellen, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig ist, mit Ausnahme der unmittelbaren Bundesverwaltung, §125 Absatz 1 Nummer 1 SGB Vll. Dies wirft die Frage auf, ob die Festlegun…

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ PERSONALRAT MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG BETREUUNG BEDARFSPLANUNG BERLIN HAND BETRIEBSÄRZTE UNFALLVERHÜTUNG PERSONEN SCHREIBEN BERUFSKRANKHEITEN CHARAKTER ES ARBEIT