Initiativrecht für die Aufstehung eines Sozialplans
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 5 · S. 189 bis 192
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwar enthalten die übersandten Unterlagen des Einstellungsvorgangs keine Hinweise auf eine maßgebliche Orientierung der Einstellung an der künstlerischen Befähigung des Beschäftigten. Für eine solche Maßgeblichkeit spricht aber die Abrede der überwiegend künstlerischen Tätigkeit im Arbeitsvertrag, die durch die Tätigkeitsbeschreibung bestätigt wird. Ohne konkrete Anhaltspunkte, die die auf diese Weise indizierte Maßgeblichkeit zu erschüttern geeignet sind, kann daher von einer Erfüllung des Ausnahmetatbestandes des §65 Abs. 3 Nr. 3 NPersVG a. F. ausgegangen werden. Es ist im vorliegenden Fall nichts dafür ersich…