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Empfehlung des Umweltbundesamtes Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa, zur Risikoeinschätzung und zu Maßnahmen beim Nachweis im Trinkwasser Empfe…

Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 2017 · Heft 1 · S. 177 bis 181

Dokument
183124
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
177 bis 181
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0720-3373
DOI

Zusammenfassung

Umfang und Häufigkeit der Überwachung durch den Betreiber der Wasserversorgungsanlage und der amtlichen Überwachung durch die Gesundheitsämter als die zuständigen Gesundheitsbehörden regelt die Trinkwasserverordnung. Im Gegensatz zu Escherichia coli und Enterokokken ist P. aeruginosa kein Parameter, der regelmäßig in die Untersuchung von Trinkwasserproben einbezogen wird. Das zuständige Gesundheitsamt kann nach § 20 TrinkwV 2001 eine anlassbezogene Untersuchung auf P. aeruginosa anordnen um festzustellen, ob die-Anforderungen des § 5 Abs.

Schlagworte

WASSER INSTALLATION KONTAMINATION GESUNDHEITSAMT DESINFEKTION NEUBAU PSEUDOMONAS TRINKWASSER GESUNDHEIT ESCHERICHIA SICHERHEIT WACHSTUM KUNSTSTOFFE EIGNUNG PERSONEN INFEKTION