CareLit Fachartikel
Empfehlung des Umweltbundesamtes Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa, zur Risikoeinschätzung und zu Maßnahmen beim Nachweis im Trinkwasser Empfe…
Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 2017 · Heft 1 · S. 177 bis 181
Dokument
183124
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Umfang und Häufigkeit der Überwachung durch den Betreiber der Wasserversorgungsanlage und der amtlichen Überwachung durch die Gesundheitsämter als die zuständigen Gesundheitsbehörden regelt die Trinkwasserverordnung. Im Gegensatz zu Escherichia coli und Enterokokken ist P. aeruginosa kein Parameter, der regelmäßig in die Untersuchung von Trinkwasserproben einbezogen wird. Das zuständige Gesundheitsamt kann nach § 20 TrinkwV 2001 eine anlassbezogene Untersuchung auf P. aeruginosa anordnen um festzustellen, ob die-Anforderungen des § 5 Abs.
Schlagworte
WASSER
INSTALLATION
KONTAMINATION
GESUNDHEITSAMT
DESINFEKTION
NEUBAU
PSEUDOMONAS
TRINKWASSER
GESUNDHEIT
ESCHERICHIA
SICHERHEIT
WACHSTUM
KUNSTSTOFFE
EIGNUNG
PERSONEN
INFEKTION