CareLit Fachartikel
Kein Kassengeld für neues Verfahren
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 4 · S. 38 bis 39
Dokument
183183
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht in jedem Fall müssen Krankenkassen einem Krankenhaus eine neue experimentelle Behandlungsmethode vergüten. Entspricht die Therapie nicht dem Qualitätsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen die Kassen dafür nicht aufkommen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
GESUNDHEIT
THERAPIE
KRANKENVERSICHERUNG
VEREINBARUNG
VERGÜTUNG
BERLIN
ES
HUSTEN
BRONCHITIS
DEUTSCHLAND
PATIENTEN
LUNGE
THORAX
HÖHE
KUNST