CareLit Fachartikel

III. Träger als Leistungserbringer oder Auftraggeber

Neue Caritas, Freiburg · 2018 · Heft 4 · S. 8 bis 19

Dokument
183254
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 119
Seiten
8 bis 19
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Eine Ausschreibung ist nur dann zwingend, wenn der Gesetzgeber bei Vorliegen eines öffentlichen Auftrags ausdrücklich anordnet, das Vergaberecht anzuwenden (beispielsweise § 45 Abs. 3 SGB III, § 127 Abs. 1 SGB V). In der Praxis setzen Kommunen alternativ häufig sogenannte Interessenbekundungsverfahren ein, vor allem im Bereich der begründet und entsprechend den Abschluss von Leistungs-, Vergütungsund Qualitätsvereinbarungen vorsieht; dann ist der Leistungsträger auf das damit entstandene Dreiecksmodell festgelegt (dazu 2. ). Eine Ausschreibung ist möglich, aher nicht zwingend, wenn es sich um freiwillige Leistun…

Schlagworte

LEISTUNG UNTERNEHMEN ENTSCHEIDUNG VERSORGUNGSBEREICH KOMMUNE SOZIALRECHT ROLLE PRAXIS SCHWELLENWERTE ES ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG LITERATUR RISIKO BERUFSAUSÜBUNG EIGNUNG