Information über Bestandsregistrierung gemäß § 26 GBRG
Lust, A.; Hausreither, M.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 5 · S. 39 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BMASGK hat eine Information an die LH und die Registrierungsbehörden über den Anwendungsbereich der Bestandsregistrierung gern § 26 GBRG ausgesandt, um Berufsangehörige, Arbeitgeber und Behörden rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (GBRG) über die entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen in Kenntnis zu setzen. Diese winde auch auf der Homepage des BMASGK (www. sozialministerium.at [Stand21. 2. 2018]) veröffentlicht. Sie umfasst einleitend eine Information zur Verpflichtung zur Registrierung ab 1. 7. 2018, in der Folge Informationen zur Bestandsregistrierung sowie Antworten z…