CareLit Fachartikel
Befristete Antragstellung auf Pflegekarenzgeld
Liebhart, G.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 5 · S. 44 bis 45
Dokument
183263
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegekarenz, Antrag, Frist. Der Antrag auf Pflegekarenzgeld nach § 21 c BPGG ist innerhalb 14 Tagen ab Beginn der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit zu stellen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stellt klar, dass es sich hierbei um eine materiell-rechtliche Frist handelt. Bei einer Versäumung ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.
Schlagworte
HAUS- UND FAMILIENPFLEGE
BEHÖRDE
BETREUUNG
ARBEITGEBER
PFLEGEGELD
ZEIT
PERSONEN
ARBEITSLEISTUNG
FORMULARE
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Wien