Heimopfer-Rente
Greifeneder, M.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 5 · S. 55 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Höhe der Rente beträgt monatlich € 300, - und wird 12 x jährlich ausbczahlt. Eine Valorisierung erfolgt ab 2018 jährlich. Die Rente gilt nicht als Einkommen (keine Einkommensteuer, keine Krankenversicherungsbeiträge), ist unpfändbar, hat keine Auswirkungen auf das jeweilige Existenzminimum und schmälert damit auch nicht einen Anspruch auf Ausgleichszulage. Auch nach den jeweiligen Mindestsicherungsgesetzen der Länder bzw sonstigen landesgesetzlichen Regelungen gilt diese Rente nicht als Einkommen und ist auch nicht auf diese Geldleistungen anzurechnen. Der Ersatz des Verdienstentgangs nach dem Verbrechensopf…