Zivilrechtliche Haftungsfragen bei Pflegeeinrichtungen
Schaup, F.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 5 · S. 58 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das DHG ist auch dann anzuwenden, wenn der AN auf deliktischer Grundlage vom Geschädigten auf Schadenersatz in Anspmeh genommen wird: Wenn der AN dem Geschädigten dessen Schaden ersetzt, kann er sich bei der Pflegeeinrichtung (als Arbeitgeber) zum Teil oder falls der Schaden durch einen „minderen Grad des Versehens“ zugefügt worden ist zur Gänze regressieren. Für die Frage, ob ein Verhalten rechtswidrig ist und daher Ersatzpflichten auslöst, ist nicht zuletzt von Bedeutung, welche Qualitätsstandards für Pflegeund Betreuungsleistungen maßgebend sind. Dafür kommen, soweit diese Leistungen in stationären Einrichtun…