Ärztliche Aufklärungspflicht bei der Verabreichung von Medikamenten
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 5 · S. 138 bis 140
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten um Aufklärungsund Behandlungsfehler bei einer dermatologischen Behandlung. Der Kläger befand sich wegen eines schmerzhaften Ekzems der Kopfhaut vom 27. 2. bis zum 21. 5. 2014 in der Behandlung der Beklagten. Die Kopfhaut des Klägers war entzündet und schmerzhaft. Zudem waren Lymphknoten im Halsund Nackenbereich geschwollen. Die Behandlung erfolgte zunächst ambulant, anschließend vom 2. 5. 2014 bis zum 21. 5. 2014 teilstationär in der Tagesklinik der Beklagten. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten eine Follikulitis decalvans, also eine entzündliche Entwicklung der Haarbälge. Sie wendeten…