Wahlleistung durch die persönliche Anwesenheit des Chefarztes
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 5 · S. 140 bis 143
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist gesetzlicher Krankenversicherer der im Jahr 1918 geborenen und im Jahr 2012 verstorbenen Patientin gewesen. Die Patientin befand sich ab dem 1.12.2011 in stationärer Behandlung im Krankenhaus der Beklagten. Insoweit bestand neben dem totalen Krankenhausaufnahmevertrag eine Wahlleistungsvereinbarung, die die Patientin, die privat zusatzversichert war, abgeschlossen hatte. Nach dieser Wahlleistungsvereinbarung war eine Chefarztbehandlung durch den mitbeklagten Chefarzt vereinbart, der im Verhinderungsfall u. a. von einer (gleichfalls beklagten) Ärztin vertreten werden durfte.