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Beweiswürdigung bleibt ureigenste Aufgabe der Mitgliedstaaten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Kausalitätsund Fehlernachweis

Hierl, M.; Brock, I.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 225 bis 233

Dokument
183456
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hierl, M.; Brock, I.;
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
225 bis 233
Erschienen: 2018-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Zur Einführung soll zunächst ein kurzer Überblick über das Vorlageverfahren gegeben werden. Gegenstand des französischen Ausgangsfalls war ein Schadensersatzbegehren nach einer Hepatitis B-Impfung: Der Anspruchsteller hat in den Jahren 1998 und 1999 drei Hepatitis B-Impfungen erhalten. Ab August 1999 traten beim Anspruchsteiler verschiedene neurologische Beschwerden auf, die im November 2000 zur Diagnose einer Multiplen Sklerose (MS) führten. Im Jahr 2006 erhoben der Anspruchsteller sowie seine Ehefrau und Kinder Schadensersatzklage gegen den Impfstoffhersteller, gestützt auf Art. 1386 ff. Code civil (französisc…

Schlagworte

RICHTLINIE URTEIL FORSCHUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT SKLEROSE HEPATITIS FAMILIE FRANKREICH KAUSALITÄT PARIS MENSCHEN RISIKO PERSONEN BERUFSGRUPPEN