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Online-Apofheken dürfen Widerrufsrecht von Verbrauchern nicht generell ausschließen

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 258 bis 262

Dokument
183460
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
258 bis 262
Erschienen: 2018-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche. Mit dem angefochtenen Urteil, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe für den Sachund Streitstand im ersten Rechtszug und die getroffenen Feststellungen Bezug genommen wird, hat das Landgericht den Unterlassungsanträgen des klagenden Verbandes überwiegend stattgegeben. Hiergegen wenden sich beide Parteien mit der Berufung.

Schlagworte

RICHTLINIE URTEIL BUNDESGERICHTSHOF RECHT ARZNEIMITTEL BERATUNG ROLLE UNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG TELEKOMMUNIKATION APOTHEKER ES INTENTION DOKUMENTATION INTERNET HÖHE