Geltung des Arzneimittelrechts auch im stationären Bereich
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 262 bis 268
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der krankenversicherungsrechtliche Patientenschutz verdrängt den arzneimittelrcchtlichen Patientenschutz nicht, tritt zu diesem vielmehr hinzu; das gilt auch für die Arzneimittelversorgung der Versicherten in der stationären Krankenhausbehandlung. Arzneimittel dürfen auch in der stationären Krankenhausbehandlung nur zulassungskonform und zulassungsüberschreitend nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des Off-Label-Use angewendet werden, wobei es unerheblich ist, ob die Arzneimittelversorgung als (reine) Pharmakotherapie oder als (Teil einer) Behandlungsmethode (i.S.d. §§ 135, 137 c SGB V) stattfindet.