CareLit Fachartikel

Geltung des Arzneimittelrechts auch im stationären Bereich

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 262 bis 268

Dokument
183461
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
262 bis 268
Erschienen: 2018-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der krankenversicherungsrechtliche Patientenschutz verdrängt den arzneimittelrcchtlichen Patientenschutz nicht, tritt zu diesem vielmehr hinzu; das gilt auch für die Arzneimittelversorgung der Versicherten in der stationären Krankenhausbehandlung. Arzneimittel dürfen auch in der stationären Krankenhausbehandlung nur zulassungskonform und zulassungsüberschreitend nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des Off-Label-Use angewendet werden, wobei es unerheblich ist, ob die Arzneimittelversorgung als (reine) Pharmakotherapie oder als (Teil einer) Behandlungsmethode (i.S.d. §§ 135, 137 c SGB V) stattfindet.

Schlagworte

URTEIL ARZNEIMITTEL THERAPIE RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTELVERSORGUNG KRANKENHAUS WIRBELSÄULE KNOCHEN SCHREIBEN KNOCHENTRANSPLANTATION ES DEUTSCHLAND WISSENSCHAFT PATIENTEN ZULASSUNG LEISTUNG