Ergänzung des Übergangsrechts bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Berends, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 5 · S. 246 bis 251
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tarifverträge ATV und ATV-K haben die Versorgungstarifverträge Versorgungs-TV und VersTV-G zum 1. Januar 2001 abgelöst. * Damit wurde das an die Beamtenversorgung angelehnte Gesamtversorgungssystem zur Ausgestaltung der zusätzlichen Altersund Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember 2000 geschlossen und durch das Betriebsrentensystem des Punktemodells ersetzt. * Kern des Übergangsrechts in den Tarifverträgen ATV/ATV-K ist die Überführung der im Gesamtversorgungssystem erworbenen Rentenanwartschaften in Form einer sogenannten Startgutschrift…