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Ergänzung des Übergangsrechts bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Berends, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 5 · S. 246 bis 251

Dokument
183464
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Berends, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
246 bis 251
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Tarifverträge ATV und ATV-K haben die Versorgungstarifverträge Versorgungs-TV und VersTV-G zum 1. Januar 2001 abgelöst. * Damit wurde das an die Beamtenversorgung angelehnte Gesamtversorgungssystem zur Ausgestaltung der zusätzlichen Altersund Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember 2000 geschlossen und durch das Betriebsrentensystem des Punktemodells ersetzt. * Kern des Übergangsrechts in den Tarifverträgen ATV/ATV-K ist die Überführung der im Gesamtversorgungssystem erworbenen Rentenanwartschaften in Form einer sogenannten Startgutschrift…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ALTERSVERSORGUNG GRUPPE URTEIL TARIFVERTRAG RENTE GEWERKSCHAFTEN HÖHE RENTEN FAMILIENSTAND STEUERN DEUTSCHLAND BERUFSAUSBILDUNG PERSONEN BEURTEILUNG SICHERHEIT