Korrigierende Rückgruppierung Vertrauensschutz
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 5 · S. 254 bis 256
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 25.8.2014 teilte die Bekl. der Kl. als Ergebnis der Überprüfung mit, sie sei in die Entgeltgruppe 9 Fallgr. 3 Stufe 4 TV-L eingruppiert und erhalte eine entsprechende Vergütung ab 1.8.2014. Mit ihrer im Januar 2015 erhobenen Klage macht die Kl. Ansprüche nach der Entgeltgruppe 10 Stufe 5 TV-L über den 31.7.2014 hinaus geltend. Die korrigierende Rückgruppierung sei unzulässig. Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass ihr die rückwirkend ab 2006 gewährte Höhergruppierung wieder entzogen würde. Jedenfalls sei es der Bekl. verwehrt, eine korrigierende Rückgruppierung in eine unter der bei ihrer Ei…