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Eingruppierung und Einstufung nach der Einstellung Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten - keine schädliche Unterbrechung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 5 · S. 265 bis 269

Dokument
183467
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
265 bis 269
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. hat ein Medizinstudium in Russland abgeschlossen. Sie war vom 1. 8. 2011 bis zum 31. 7. 2014 beim bekl. Land als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Ärztin) nach den Bestimmungen des WissZeitVG befristet beschäftigt. In dieser Zeit war ihr die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß §10 Abs. 3 Satz 2 bis Satz 5 Bundesärzteordnung (BÄO) in der bis 31. 3. 2012 geltenden Fassung (aF) erteilt.

Schlagworte

HESSEN TÄTIGKEIT ZEIT EINSTELLUNG EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER MEDIZINSTUDIUM SEHEN RECHTSPRECHUNG KINDERBETREUUNG ARBEITSVERHÄLTNIS FÜHRUNG SCHREIBEN KRANKHEIT HÖHE ES