CareLit Fachartikel
Eingruppierung und Einstufung nach der Einstellung Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten - keine schädliche Unterbrechung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 5 · S. 265 bis 269
Dokument
183467
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. hat ein Medizinstudium in Russland abgeschlossen. Sie war vom 1. 8. 2011 bis zum 31. 7. 2014 beim bekl. Land als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Ärztin) nach den Bestimmungen des WissZeitVG befristet beschäftigt. In dieser Zeit war ihr die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß §10 Abs. 3 Satz 2 bis Satz 5 Bundesärzteordnung (BÄO) in der bis 31. 3. 2012 geltenden Fassung (aF) erteilt.
Schlagworte
HESSEN
TÄTIGKEIT
ZEIT
EINSTELLUNG
EINGRUPPIERUNG
ARBEITGEBER
MEDIZINSTUDIUM
SEHEN
RECHTSPRECHUNG
KINDERBETREUUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
FÜHRUNG
SCHREIBEN
KRANKHEIT
HÖHE
ES