CareLit Fachartikel

Krankenhaushaftpflicht Zum Umgang mit neuen Versicherungskonzepten

Weidinger, P.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 57 bis 59

Dokument
183491
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Weidinger, P.;
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 25
Seiten
57 bis 59
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 100 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Haftpflichtversicherer verpflichtet, „den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Diese Versicherungszeit kann (neben anderen Möglichkeiten wie dem in der Vermögensschadenhaftpflicht etablierten Verstoßzeitpunkt) durch den Eintritt des Schadenereignisses i. S. d. 1.1 Satz 2 1 AHB (Occurrence) oder durch das Datum der ersten Anspruchserhebung (Claimsma…

Schlagworte

ARBEITNEHMER KRANKENHAUSTRÄGER ARBEITGEBER KRANKENHAUS VERSICHERUNGSSCHUTZ ZEIT ES DEUTSCHLAND VERSICHERUNG RUHESTAND TOD PRAXIS PATIENTEN RISIKO KRANKENHAUSVERWALTUNG HÖHE