CareLit Fachartikel

Schmerzensgeld für nicht indizierte künstliche Ernährung am Lebensende

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 60 bis 73

Dokument
183492
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 25
Seiten
60 bis 73
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Der behandelnde Arzt eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten ist verpflichtet, die Fortsetzung der PEG- Sondenernährung im Stadium der finalen Demenz oder deren Beendigung mit Umstellung des Behandlungsziels auf rein palliative Versorgung mit der Folge eines alsbaldigen Todes des Patienten besonders gründlich mit dem Betreuer zu erörtern. Der Arzt muss dem Betreuer die Grundlage für dessen verantwortungsbewusste Entscheidung an die Hand geben. Die aus der Pflichtverletzung resultierende Lebensverlängerung eines Patienten kann einen Schaden im Rechtssinn darstellen.

Schlagworte

ERNÄHRUNG SONDENERNÄHRUNG ENTSCHEIDUNG INDIKATION THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF PATIENTEN DEMENZ HAND ERHOLUNG SCHADENSERSATZ LEBEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG RECHTSPRECHUNG MENSCHEN KRANKHEIT