Schmerzensgeld für nicht indizierte künstliche Ernährung am Lebensende
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 60 bis 73
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der behandelnde Arzt eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten ist verpflichtet, die Fortsetzung der PEG- Sondenernährung im Stadium der finalen Demenz oder deren Beendigung mit Umstellung des Behandlungsziels auf rein palliative Versorgung mit der Folge eines alsbaldigen Todes des Patienten besonders gründlich mit dem Betreuer zu erörtern. Der Arzt muss dem Betreuer die Grundlage für dessen verantwortungsbewusste Entscheidung an die Hand geben. Die aus der Pflichtverletzung resultierende Lebensverlängerung eines Patienten kann einen Schaden im Rechtssinn darstellen.