CareLit Fachartikel

Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 77 bis 78

Dokument
183494
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 25
Seiten
77 bis 78
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Pflegepauschbetrages. Der Kläger (Jg. 1937) ist seit 25. 11. 2013 zum Betreuer der Frau A (Jg. 1925) und seit 29. 01. 2015 aueh ihres Sohnes (Jg. 1946) bestellt (u. a. betr. „Gesundheitsfürsorge“). Beide Betreuten wohnen seit Oktober 2012 in unterschiedlichen Pflegeheimen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der zu 100% sehwerbehinderte Sohn (Merkmal „H“) noeh im Haushalt seiner Mutter gelebt. Der Kläger erklärte bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2015 „steuerfreie Aufwandentschädigungen bzw. Einnahmen“ als ehrenamtlicher Betreuer von 798 EUR und machte die Pfle…

Schlagworte

EINNAHMEN PFLEGESTUFE TÄTIGKEIT KRANKENTRANSPORTMITTEL BETREUUNG PFLEGESATZ PERSONEN EINKOMMENSTEUER WOHNUNG BEWEGUNGSÜBUNGEN ARBEIT GESUNDHEITSZUSTAND LITERATUR HÖHE ZEIT Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement