CareLit Fachartikel
Haftungsansprüche im Zusammenhang mit mittels Fremdsamenspenden durchgeführten heterologen Inseminationen bei Verwendung „falscher“ Samenspende
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 83 bis 86
Dokument
183496
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gibt kein Recht auf Einsicht in eine Kartei mit Samenspendern. Ein Arzt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Patienten gegenüber die Richtigkeit und Vollständigkeit überreichter Behandlungsunterlagen an Eides statt zu versichern. Trägt eine ärztlicherseits pflichtwidrig mit „falschem“ Sperma durchgeführte Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeld von 7.500 EUR zuzusprechen sein.
Schlagworte
IDENTITÄT
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
KOSTEN
INSEMINATION
SCHMERZENSGELD
PATIENTEN
UNTERLAGEN
SCHREIBEN
PRAXIS
VERSICHERUNG
VÄTER
HÖHE
KRANKENUNTERLAGEN
NAMEN
RECHTSPRECHUNG