CareLit Fachartikel

Haftungsansprüche im Zusammenhang mit mittels Fremdsamenspenden durchgeführten heterologen Inseminationen bei Verwendung „falscher“ Samenspende

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 83 bis 86

Dokument
183496
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 25
Seiten
83 bis 86
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gibt kein Recht auf Einsicht in eine Kartei mit Samenspendern. Ein Arzt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Patienten gegenüber die Richtigkeit und Vollständigkeit überreichter Behandlungsunterlagen an Eides statt zu versichern. Trägt eine ärztlicherseits pflichtwidrig mit „falschem“ Sperma durchgeführte Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeld von 7.500 EUR zuzusprechen sein.

Schlagworte

IDENTITÄT ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF KOSTEN INSEMINATION SCHMERZENSGELD PATIENTEN UNTERLAGEN SCHREIBEN PRAXIS VERSICHERUNG VÄTER HÖHE KRANKENUNTERLAGEN NAMEN RECHTSPRECHUNG