Zahnärztliche Praxis ohne Übernachtungsmöglichkeit ist keine Praxisklinik
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 86 bis 89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verwendung des Begriffs „Praxisklinik“ unter den gegebenen Umständen für irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG. Zwar räumen sie ein, dass die angesprochenen Verbraucher nicht von einer Klinik im eigentlichen Sinne ausgingen. Dennoch werde von einer Praxisklinik mehr erwartet, als dass dort nur umfangreiche Operationen vorgenommen werden. Vielmehr erwarte der Verbrancher zumindest die erforderlichen Einrichtungen für eine, wenn auch nur im Ausnahmefall notwendige, vorübergehende stationäre Versorgung, und zwar auch über Nacht. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale täuscht eine solche Bezeichnung nich…