CareLit Fachartikel
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Henkel-Hoving, H.-B.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 5 · S. 14
Dokument
183600
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes sind einige der Gesetzesvorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium durchaus zu begrüßen. So setzt Jens Spahn mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages ab dem 1. Januar 2019 einen wesentlichen Punkt des Koalitionsvertrages um. Die Versicherten werden dadurch um mehr als sieben Milliarden Euro jährlich entlastet, weil die Arbeitgeber künftig die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen müssen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BAUPLANUNG
RECHT
SELBSTVERWALTUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
WEITERENTWICKLUNG
VERSICHERUNG
MENSCHEN
EINKOMMEN
ES
GESUNDHEIT
G+G
Gesundheit und Gesellschaft
Remagen