CareLit Fachartikel

Klinik muss Schadenersatz zahlen

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 5 · S. 38 bis 39

Dokument
183611
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 21
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Bei neuen, noch nicht allgemein eingeführten Operationsverfahren müssen Ärzte explizit darauf hinweisen, dass die Risiken nicht abschätzbar sind und unbekannte Komplikationen auftreten können. Andernfalls ist die Einwilligung des Patienten unwirksam und der Eingriff rechtswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Schlagworte

KRANKENHAUS SCHMERZENSGELD GESUNDHEIT FORTSCHRITT PATIENT THERAPIE PATIENTEN FORSCHUNG MEDIZIN URIN HUSTEN LACHEN NIESEN BLASE GEWEBE DYSPAREUNIE