CareLit Fachartikel
Verstoß gegen Mitbestimmung kann teuer werden
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 12
Dokument
183632
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ln einem Zwangsvollstreckungsverfahren hat das Arbeitsgericht Braunschweig am 4. April 2018 gegen das Helios Klinikum Salzgitter auf Antrag des dortigen Betriebsrats ein Ordnungsgeld in Höhe von 135 000 Euro verhängt. Hintergrund ist ein von der Dienstplanung abweichender und nicht vom Betriebsrat genehmigter Einsatz der Beschäftigten in 27 Fällen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
PERSONALRAT
DIENSTPLAN
MITARBEITER
MITBESTIMMUNG
EINRICHTUNG
ES
HÖHE
PRAXIS
NOTFÄLLE
Altenheim
Hannover