CareLit Fachartikel

Verstoß gegen Mitbestimmung kann teuer werden

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 12

Dokument
183632
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
12
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

ln einem Zwangsvollstreckungsverfahren hat das Arbeitsgericht Braunschweig am 4. April 2018 gegen das Helios Klinikum Salzgitter auf Antrag des dortigen Betriebsrats ein Ordnungsgeld in Höhe von 135 000 Euro verhängt. Hintergrund ist ein von der Dienstplanung abweichender und nicht vom Betriebsrat genehmigter Einsatz der Beschäftigten in 27 Fällen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT PERSONALRAT DIENSTPLAN MITARBEITER MITBESTIMMUNG EINRICHTUNG ES HÖHE PRAXIS NOTFÄLLE Altenheim Hannover