CareLit Fachartikel
Pflegekammer: Streit um die Pflichtmitgliedschaft
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 28 bis 29
Dokument
183637
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Blick auf andere Kammerberufe zeigt, dass nicht allein der Berufsabschluss, nicht allein das Examen beispielsweise als Jurist zur Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer führt, sondern lediglich die spezifische und eng umgrenzte Berufstätigkeit, nämlich die als Anwalt. Andere Juristen gehören selbstverständlich nicht zur Rechtsanwaltskammer.
Schlagworte
PFLEGEKAMMER
TÄTIGKEIT
URTEIL
PFLEGEPROZESS
GESUNDHEIT
LEITUNG
ES
ARBEIT
BERUFSAUSÜBUNG
POLITIK
BERLIN
GEWERKSCHAFTEN
Altenheim
Hannover