Wann die Religion zum Kriterium wird
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie war der Auffassung, aus Gründen der Religion benachteiligt worden zu sein und verklagte das Evangelische Werk vor dem Arbeitsgericht Berlin auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Höhe von 9788,65. Euro. Das beklagte Evangelische Werk beruft sich darauf, dass die unterschiedliche Behandlung wegen der Religion nach § 9 Abs. 1 AGG gerechtfertigt sei. Die Religionszugehörigkeit stelle unter Beachtung des Selbstverständnisses des kirchlichen Trägers nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung dar. Hiergegen macht die Klägerin geltend, die B…