Viel Lärm. Um was eigentlich?
Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was bleibt; In jedem Fall erhalten die Vermittlungsplattformen in der Regel 20 Prozent der Vergütung für ihre Tätigkeit. Und sie werben oftmals auch mit Leistungen wie der Verhinderungspflege, ohne die genauen Bedingungen der Leistungen zu beschreiben (Verhinderung der Pflegeperson, keine regelhafte Dauerleistung, keine Finanzierung von regelmäßiger Hauswirtschaft). Für solche Plattformen wäre eine Erweiterung dieser Leistungen, wie es im die Nebentätigkeit keine Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellt, dürfte es problemlos sein; Wer im Krankenhaus arbeitet, wird durch einen Nebenjob als Alltagshelfer keine Konkurr…