Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 6 · S. 226 bis 230
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das schutzwürdige Vertrauen der Klägerin wurde dadurch noch verstärkt, dass die Beklagte die von ihr,am 2.12.2010 korrigierte Eingruppierung nicht nur einmal einer Überprüfung unterzogen hat. So hatte sie die ursprüngliche Eingruppierung bereits im Zusammenhang mit dem Bewährungsaufstieg im Jahr 2008 erneut geprüft. Eine weitere Prüfung erfolgte, nachdem die Klägerin im Juni 2010 ihre Höhergruppierung in die VergGr. IVa BAT-0 ab dem 1.1.2006 geltend gemacht hatte. Diesem Begehren kam die Beklagte im Dezember 2010 nur teilweise nach, indem sie ab dem 1.1.2006 eine Eingruppierung in die VergGr. IVb BAT-0 und erst…