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Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 56 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ln der Medizin hat die Verschwiegenheitsverpfiiehtung eine lange Tradition, die bis auf den Hippokratischen Eid um 460 bis 370 vor Christus zurückgeht. In Deutschland stellt der § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB 1998) unter Strafe, wenn sie bei der Tätigkeit in besonders sensiblen Berufen erfahren wurden. Das gilt etwa für Medizinerinnen, Juristinnen, Steuerberaterinnen und auch Hebammen. Die Regelungen zur Schweigepflicht und die Umstände, unter denen ein Abweichen davon straffrei ist, wurden in den Folgen 9 bis ll ausführlich dargestelit (DHZ 12/2014 bis DHZ02…