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Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 56 bis 61

Dokument
183709
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Selow, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 10
Seiten
56 bis 61
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

ln der Medizin hat die Verschwiegenheitsverpfiiehtung eine lange Tradition, die bis auf den Hippokratischen Eid um 460 bis 370 vor Christus zurückgeht. In Deutschland stellt der § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB 1998) unter Strafe, wenn sie bei der Tätigkeit in besonders sensiblen Berufen erfahren wurden. Das gilt etwa für Medizinerinnen, Juristinnen, Steuerberaterinnen und auch Hebammen. Die Regelungen zur Schweigepflicht und die Umstände, unter denen ein Abweichen davon straffrei ist, wurden in den Folgen 9 bis ll ausführlich dargestelit (DHZ 12/2014 bis DHZ02…

Schlagworte

DATENSCHUTZ HEBAMME SCHWEIGEPFLICHT RECHT DATENVERARBEITUNG ZEITSCHRIFT BERUFSAUSÜBUNG BERUFSGRUPPEN MEDIZIN DEUTSCHLAND STRAFE ES PERSONEN PERSÖNLICHKEIT VERHALTEN FRAUEN