CareLit Fachartikel

Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?

N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
183722
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 70
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Sturzbedingte Verletzungen pflegebedürftiger Personen sind leider nicht selten. Während viele Stürze glimpflich verlaufen, kommt es in manchen Fällen zu schweren Verletzungen, die — vor allem beim Auftreten von Komplikationen — hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Diese können im Regressweg durch die Krankenkassen geltend gemacht werden, auf die Schadensersatzansprüche übergehen. Was müssen Pflegende und Träger wissen?

Schlagworte

STURZ BUNDESGERICHTSHOF ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG HEIMBEWOHNER PERSONEN DOKUMENTATION ORIENTIERUNG LEISTUNG GANG RISIKO PATIENTEN VERHALTEN BEURTEILUNG HEILBERUFE