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Wer übernimmt die Verantwortung in der Notfall Versorgung?

Menzel, T. P.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 6 · S. 50 bis 52

Dokument
183737
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Menzel, T. P.;
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 87
Seiten
50 bis 52
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die neuen G-BA-Vorgaben zur gestuften Notfallversorgung sind beschlossen. Damit werden erstmals deutschlandweite Strukturqualitätsvorgaben für die Versorgung von stationären Notfällen definiert. Die Neuordnung der Verantwortlichkeiten in der Notfallversorgung steht allerdings nach wie voraus. Die Einrichtung Integrierter Leitstellen und eine auskömmliche Finanzierung der umfassenden Versorgung aller Patientinnen und Patienten in den dafür geeigneten Einrichtungen, den Krankenhäusern, in denen die tatsächliche Notfallversorgung schon heute stattfindet, ist überfällig.

Schlagworte

FINANZIERUNG NOTAUFNAHME STANDARD MARBURGER BUND THERAPIE EINRICHTUNG PATIENTEN NOTFALLMEDIZIN KRANKENHÄUSER HÖHE CHIRURGIE ANÄSTHESIE VERTRAUEN ZEIT DEUTSCHLAND KU GESUNDHEITSMANAGEMENT