Rechtsforum Die DSGVO: noch Fragen?
Hebammenforum, Karlsruhe · 2018 · Heft 6 · S. 650 bis 652
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese Frage ist strittig. Grundsätzlich gilt die DSGVO auch am Telefon. Bevor die Hebamme irgendetwas notiert, müsste sie die Anruferin theoretisch erst einmal über den Datenschutz informieren. Das wäre natürlich kaum praktikabel. Üblicherweise werden bereits im Erstgespräch notwendige Gesundheitsdaten abgefragt, etwa nach dem Entbindungstermin (ET), der SSW oder ob es sich um eine Erstgebärende handelt. Deshalb empfehle ich, die Frau während des Gesprächs darauf hinzuweisen, dass man sich diese Informationen notiert und dass die Datenschutzinformationen schnellstmöglich nachgereicht werden. Dieses Vorgehen ents…