Zur Reform des G-BA - plötzlich selbstbestimmt?
Brünger, V.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2018 · Heft 6 · S. 20 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat als Selbstverwaltungsorganisation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen (KBV) und Kassenzahnärzt liehen Bundesvereinigung (KZBV) die Aufgabe, festzulegen, welche Leistungen in der medizinischen Versorgung durch die GKV übernommen werden. Hierzu werden durch den G-BA im Wesentlichen Richtlinien erlassen, beispielsweise die Heilmittelrichtlinie. Stimmberechtigt sind neben dem unparteiischen Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern die von den Spitzenorganisationen (GKV, DKG, KBV, KZBV) benannt…