CareLit Fachartikel

Zur Reform des G-BA - plötzlich selbstbestimmt?

Brünger, V.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2018 · Heft 6 · S. 20 bis 21

Dokument
183779
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Brünger, V.;
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 70
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat als Selbstverwaltungsorganisation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen (KBV) und Kassenzahnärzt liehen Bundesvereinigung (KZBV) die Aufgabe, festzulegen, welche Leistungen in der medizinischen Versorgung durch die GKV übernommen werden. Hierzu werden durch den G-BA im Wesentlichen Richtlinien erlassen, beispielsweise die Heilmittelrichtlinie. Stimmberechtigt sind neben dem unparteiischen Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern die von den Spitzenorganisationen (GKV, DKG, KBV, KZBV) benannt…

Schlagworte

GUTACHTEN AUFGABENSTELLUNG MITBESTIMMUNG BUNDESREGIERUNG REFORM STUDIE ES GESUNDHEIT BEURTEILUNG BERUFSGRUPPEN PHYSIOTHERAPEUTEN WAHRSCHEINLICHKEIT HONORAR BERATUNG GESUNDHEITSVERSORGUNG BERUFSAUSÜBUNG