CareLit Fachartikel
Wünsche und Ansichten zum Lebensende
Stettier, P.; · Competence, Zürich · 2018 · Heft 6 · S. 30 bis 31
Dokument
183801
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2019 müssen sämtliche Palliativstationen und -Kliniken ihre Leistungen via SwissDRG abrechnen. Die meisten tun dies heute schon. Der Haken dabei: Der Aufwand für Behandlung, Pflege und Betreuung am Lebensende lässt sich über Diagnosen schlecht abbilden, weil bei gleicher Diagnose die Verweildauer kürzer oder länger und die Behandlung teurer oder günstiger ausfallen können. Deshalb wurde für spezialisierte Palliative Care ein Mix von Fallund Tagespauschalen ins Tarifsystem eingebaut.
Schlagworte
THERAPIE
SCHWEIZ
STERBEN
ANGEHÖRIGE
PATIENTENVERFÜGUNG
BETREUUNG
AINS
GESUNDHEIT
PATIENTEN
PERSONEN
HAUSÄRZTE
LEBENSQUALITÄT
WISSEN
BEVÖLKERUNG
MENSCHEN
PATIENTENVERFÜGUNGEN