JUS-Letter
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2018 · Heft 6 · S. 351 bis 354
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Fachärztin für Innere Medizin wollte die Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie erwerben. Dafür schloss sie mit einem kommunalen Krankenhaus einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ab. Welche Absprachen die Ärztin und der weiterbildende Chefarzt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses über den Inhalt der Weiterbildung getroffen haben, ist streitig. Im Verlauf des Arbeitsverhältnisses kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten über Inhalt und Verlauf der Weiterbildung und die Gründe für die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen. Mit der Klage macht die Fachärztin geltend, dass die Befr…