Zwischen Selbstbestimmung, Schutz und anderen Hilfen Gedanken zu den Ergebnissen der Forschungsvorhaben zum Betreuungsrecht
MIosch, A.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2018 · Heft 6 · S. 297 bis 302
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Jahren finden in der Praxis Diskussionen über die Qualität in der rechtlichen Betreuung statt. Das Gesetz bestimmt in § 1897 Abs. 1 BGB, dass eine natürliche Person dann geeignet ist, eine rechtliche Betreuung zu führen, wenn sie die Angelegenheiten des betroffenen Menschen rechtlich besorgen und ihn, im dafür notwendigen Umfang, persönlich betreuen kann. Doch reicht das aus, um eine angemessene Qualität zu sichern, die der hohen Verantwortung gerecht wird, mit der die Aufgabe verbunden ist? Ein vom Bundesjustizministerium geladener interdisziplinärer Gesprächskreis griff die Frage der Notwendigkeit von Qua…